Kostenübernahme
Als psychologische Psychotherapeutin bin ich durch die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen vertragsärztlich zugelassen und verfüge über eine Abrechnungsgenehmigung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Liegt eine psychische Symptomatik mit Krankheitswert vor, wird die Behandlung in meiner Praxis von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten ohne Antrag im Rahmen der ersten Sprechstunden und der vier probatorischen Sitzungen. Bei Vorliegen einer Symptomatik mit Krankheitswert wird die Psychotherapie nach der Beantragung je nach Krankheitsbild im Rahmen einer Kurz- (2 x12 Stunden) oder Langzeittherapie (60 Stunden) von Ihrer Krankenkasse übernommen. Auch eine Akutbehandlung (12 Stunden), die nur anzeigepflichtig ist, kann in bestimmen Fällen durchgeführt werden. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an mich.
Private Krankenversicherung
In der Regel werden die probatorischen Sitzungen ohne Antrag von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen. Bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung beantragen wir die weiterführende Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von Ihrer Krankenversicherung übernommen werden.
Für eine Beratung außerhalb der Kassenleistung/Selbstzahler sprechen Sie mich gerne an.