Ablauf
Sprechstunde
In der ersten Sprechstunde, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird, besprechen wir Ihre momentanen Beschwerden und Anliegen und ich führe erste diagnostische Maßnahmen durch. Im Anschluss gebe ich Ihnen eine Empfehlung, ob der Verdacht einer psychischen Erkrankung vorliegt und kläre Sie über verschiedene Behandlungsmöglichkeiten auf.
Probatorik
Ist ein freier Therapieplatz vorhanden, schließen wir die probatorischen Sitzungen der Sprechstunde an. Diese können bis zu vier Sitzungen umfassen und werden ebenfalls von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Hierbei führe ich weitere Diagnostik durch und wir erarbeiten gemeinsam eine erste Problemanalyse. Auch eine somatische Abklärung (Konsiliarbericht) bei Ihrem Arzt ist erforderlich. Diese Phase dient auch der Überprüfung, ob wir vertrauensvoll miteinander arbeiten können und Sie sich bei mir gut aufgehoben fühlen. Ist eine Psychotherapie indiziert, erarbeiten wir gemeinsam mögliche Therapieziele und ich erstelle einen Behandlungsplan. Anschließend stellen wir einen Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse.
Therapie
Sobald die Therapie von Ihrer Krankenkasse bewilligt ist, beginnen wir je nach Erkrankung mit einer Kurz- (2 x 12 Stunden) oder Langzeittherapie (60 Stunden). Auch eine Akuttherapie (12 Stunden) kann in einigen Fällen sinnvoll sein. In der Regel erfolgen die Therapiesitzungen am Anfang der Therapie einmal die Woche für eine Dauer von 50 Minuten. Vor allem bei Angsterkrankungen können aber auch Expositionsübungen von bis zu drei/vier Stunden im Block, auch außerhalb der Praxis, erfolgen. Gegen Ende der Psychotherapie vergrößern wir die Abstände und Sie können selbst überprüfen, in wie weit sich das Gelernte gefestigt hat.